Verbandsgebiet

Eine eindeutige geografische Abgrenzung des flachen, eigentlichen Niederrheingebietes von den Nachbarlandschaften bleibt mithin nicht ganz einfach, zumal das Niederrheingebiet weder geologisch, historisch, politisch noch kulturell eine kontinuierliche Einheit bildete. Zum Verbandsgebiet des KLN gehören die Städte Mönchengladbach und Krefeld, der Rhein-Kreis Neuss und der Kreis Viersen sowie die linksrheinischen Teile der Kreise Kleve und Wesel.

Gesellschaften

Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, passive und fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder können alle Karnevals- Brauchtumsgesellschaften werden, die am linken Niederrhein und Umgebung ihren Sitz haben und der Pflege des Karnevals- und des Brauchtums im Allgemeinen dienen.

Beitritt

Die Mitgliedschaft im BDK respektive im KLN bietet zahlreiche Vorteile. Der Jahresbeitrag beträgt im BDK 20,00EUR und im KLN 20,00EUR. Also gesamt 40,00EUR. Die Mitgliederstärke der Gesellschaft spielt keine Rolle. Daneben sind beim BDK 15,00EUR und im KLN 25,00 EUR als einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen. Zahlungen erfolgen zentral über den KLN, in der Regel durch Einzugsermächtigung.

KLN | Aufnahmeantrag ( 2015/09)

KLN | SEPA-Mandat (2014/10)

BDK | Aufnahmeantrag ( 2018/08)