Allgemeines

Der Karnevalsverband Linker Niederrhein e.V. (KLN) im Bund Deutscher Karneval e.V. ist einer von 35 Regionalverbänden im BDK. Er hat seinen Sitz in Mönchengladbach und ist in das örtliche Vereinsregister unter der Nr. VR4801 eingetragen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts: „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

Vereinszweck

Zweck des KLN ist die Förderung des Karnevals insbesondere am linken Niederrhein. Der Verein strebt die Zusammenfassung wie Integration aller hier ansässigen Karnevals- und Brauchtumsvereinigungen an und nimmt deren Interessen im Rahmen des Vereinszwecks wahr.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 

  • Pflege des Karnevals auf traditions- und landsmannschaftlich gebundener Grundlage sowie dessen Förderung; Bekämpfung von Auswüchsen bei der karnevalistischen Brauchtumspflege sowie von Bestrebungen kommerzieller Ausnutzung;
  • Beratung und Förderung von Mitgliedern, insbesondere deren Vertretung und Unterstützung in kultureller Hinsicht sowie Förderung und Unterstützung der Heimatpflege im Heimatgebiet der Mitgliedsgesellschaften und –vereine
  • Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Bund Deutscher Karneval e.V. sowie Repräsentation des Bundes Deutscher Karneval (BDK) im Verbandsbereich
  • Kontaktpflege zu Behörden, Institutionen und Medien sowie zu ausländischen karnevalistischen Organisationen, Verbänden und Vereinen
  • Förderung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Verbandsgebiet. Der Verband bekennt sich zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung (Jugendwohlfahrts- und Jugendbildungsgesetz) und nimmt die Funktion eines Trägers der außerschulischen Jugendbildung wahr und erkennt als solcher die gesetzlichen Förderungsgrundsätze an
  • die Schaffung und Unterhaltung eines Archivs zur Sammlung und Ausstellung von Dokumenten und Unterlagen über das Brauchtum Karneval sowie zu dessen wissenschaftlicher Erforschung im Verbandsgebiet, soweit es die Mittel des Vereins zulassen 

Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können alle Karnevals- und Brauchtumsvereinigungen werden, die am linken Niederrhein und Umgebung ihren Sitz haben und der Pflege des Karnevals- und des Brauchtums im Allgemeinen dienen.

Bund Deutscher Karneval

Der Bund Deutscher Karneval (BDK) e.V. ist eine Vereinigung zur Pflege fastnachtlicher Bräuche und wurde 1937 gegründet. Seine Wiederbegründung erfolgte 1953 im kurfürstlichen Schloss zu Mainz. Er besteht aus insgesamt über 4300 Vereinen oder Gesellschaften, geführt werden aktive Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder.

Der Bund ist Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG. Sein Sitz ist heute Köln am Rhein.

BDK und KLN wollen als Dachorganisationen auch richtungsgebend aber vor allem unterstützend tätig sein. In das Eigenleben der Gesellschaften bzw. Vereine wird nicht eingegriffen, aber BDK und KLN wenden sich gegen Auswüchse im Karneval, achten auf sach- und fachgerechte Pflege des karnevalistischen Brauchtums und sind gegen dessen Kommerzialisierung.

Ansprechpartner

Gerne stehen natürlich auch die weiteren Präsidiumsmitglieder bei Fragen gerne zur Verfügung.

Präsident Karl Schäfer
Im Wiesengrund 10
41066 Mönchengladbach

Tel.: +49 (2161) 666131
Mobil: +49 (177) 4482320
Fax: +49 (2161) 821040

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Geschäftsführerin
Caren Schmitter
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