Vorteile

Die Mitgliedschaft im BDK respektive im KLN bietet zahlreiche Vorteile.

Behördenkontakte

  • Mit allen Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene werden verbandsseitig intensive Beziehungen unterhalten.
  • Mit der GEMA hat der BDK einen Rahmenvertrag abgeschlossen und damit den Mitgliedsvereinen den Genuss ermäßigter GEMA-Gebühren verschafft.
  • Günstige Versicherungskonditionen (…)

Unterstützung in Rechts- und Steuerangelegenheiten

  • Mitgliedsvereine können sich in besonderen Rechts- und Steuerfragen an den BDK bzw. den KLN wenden.

Tanzsport

  • Der BDK leitet über den Lehrgangsstab und den Bundesverband für Gardetanzsport in Abstimmung mit dem DTV und dem DSB die Ausbildung zum Erwerb der Trainer-Lizenz.
  • Der BDK veranstaltet bundesweit Tanzturniere im Rahmen der Deutschen Meisterschaft im Garde- und Schautanz, bei denen sich alljährlich die Garden und Tanzgruppen der Gesellschaften aus vielen Verbänden messen.

Jugend und Jugendschutz

  • In der Frage des Jugendschutzes ist der BDK aktiv, um jederzeit eine Anpassung des gesetzlichen Jugendschutzes an die jeweilige allgemeine Lage zu erreichen.
  • Der BDK ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk und stellt damit seinen Mitgliedsvereinen auf Wunsch kostenlose Gruppenkarten aus.

Archiv und Publikationen

  • Das vom BDK eingerichtete Zentralarchiv der Deutschen Fastnacht befasst sich mit der Erforschung der brauchtümlichen Grundlagen in den jeweiligen Regionen. Es bietet den angeschlossenen Vereinen eine zentrale Archivierung vereinseigener Publikationen (Plakate, Liederhefte) Orden und Ehrenzeichen.
  • Der BDK unterhält in Kitzingen/Main das offizielle Deutsche Fastnachtmuseum, das heute die bedeutendste und wissenschaftlich fundierteste Spezialsammlung seiner Art in der Welt darstellt. Es dokumentiert und belegt gegenüber der Öffentlichkeit die Entwicklung der Fastnachts- und Karnevalsbräuche als kulturhistorische Phänomene in den deutschen Landen. Sein Besuch vertieft das brauchkundliche Wissen der Mitglieder von karnevalistischen und fastnachtlichen Korporationen und stärkt dadurch deren Bewusstsein von der Verpflichtung gegenüber ihren eigenen Aufgaben im Rahmen der fastnachtlichen Arbeit in den Vereinen. Seit 1983 ist das Deutsche Fastnachtmuseum als gemeinnützige Stiftung anerkannt.
    Zugleich wird dort die Dokumentationszentrale für die NEG (s.u.) geführt.
  • Zeitschrift  “Deutsche Fastnacht”: Ein Bindeglied zwischen dem BDK und den Verbänden und Gesellschaften ist die Zeitschrift »Deutsche Fastnacht«. Sie wird allen Vereinen zweimal im Jahr in mehreren Exemplaren kostenlos zugestellt. Allgemein interessierende Berichte der Verbände und Vereine werden unentgeltlich veröffentlicht.

Brauchtumspflege

  • Auszeichnungen und Ehrungen: Bei 50-, 75- oder 100-jährigem Bestehen eines Vereins wird auf Antrag eine Fahnenschleife überreicht. Für andere Jubiläen können Ehrenurkunden ausgefertigt und überreicht werden.
  • Für besondere Auszeichnungen wurden von BDK wie KLN Verdienstorden geschaffen, die auf Antrag der Mitgliedsvereine an verdiente Karnevalisten verliehen werden.
  • Die Mundartpflege als Bestand heimatlichen Brauchtums wird gefördert.

Austausch und Kontakt

  • Die Mitgliedschaft im BDK bzw. im KLN erleichtert die Kontaktpflege zwischen den Vereinen, Gesellschaften und Verbänden, den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.
    Insbesondere mit unserer Internetseite wollen wir nicht nur ein umfangreiches Informationsportal, sondern auch eine Möglichkeit des interaktiven Austausches zwischen den Mitgliedern schaffen.
  • Die Beziehungen zu den Nachbarländern auch auf karnevalistischem Gebiet werden gefördert und alle Bemühungen, bestehende Freundschaften zu vertiefen, unterstützt. Der BDK und damit alle ihm angeschlossenen inländischen Vereine sind automatisch Mitglied in der »Närrischen Europäischen Gemeinschaft« (NEG).

Kosten

Der Jahresbeitrag beträgt im BDK 20,00EUR (ab 01.01.2018 35,00 EUR) und im KLN 20,00EUR. Also gesamt 40,00EUR.

Die Mitgliederstärke der Gesellschaft spielt keine Rolle. Daneben sind beim BDK 15,00EUR und im KLN 25,00 EUR als einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen. Zahlungen erfolgen zentral über den KLN, in der Regel durch Einzugsermächtigung.

Die Anmeldung erfolgt über den KLN. Aufnahmeformulare sind bei der Geschäftsstelle erhältlich und stehen auf unserer Internetseite als Download zur Verfügung, ebenso wie Satzung, Ordenssatzung und Anträge für Ehrungen.

Downloads

KLN | Aufnahmeantrag (2015/09)

KLN | SEPA-Mandat ( 2014/10)

BDK | Aufnahmeantrag ( 2018/08)