Allgemeines
Die Bezeichnung Satzung wird zwar auch im öffentlichen Recht genutzt, im Privatrecht bezeichnet dieser Begriff jedoch die schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses, wie z.B. eines Vereins oder Verbandes (aber auch z.B. von Kapitalgesellschaften) Die Satzung einer privatrechtlichen Vereinigung ist Ausdruck der Privatautonomie. Sie hat nicht den Charakter eines staatlichen Gesetzes ist aber nichtsdestoweniger die Verfassung der jeweiligen Körperschaft.
Die aktuell gültigen Satzungsbestimmungen wurden von den Mitgliedern mit den erforderlichen Mehrheiten beschlossen. Wir versichern, dass die außerordentliche Mitgliederversammlung satzungsgemäß einberufen wurde und dass die gefassten Beschlüsse ordnungsgemäß zustande kamen.