Allgemeines
Die Geschichte der Karnevalsorden begann mit dem organisierten Karneval. Die Karnevalisten wollten sich damit gegen die (preußische) Obrigkeit auflehnen. Ursprünglich symbolisierte der Karnevalsorden eine Geringschätzung militärischen Benehmens und Pomps. Er stellt eine Persiflage auf die staatlichen und militärischen Orden, Schärpen und Brustbänder dar.
Heute ist der Orden ein fester Bestandteil des Karnevals geworden und Karnevalisten wie Funktionäre in den verschiedensten Karnevalshochburgen betrachten ihn als Wertschätzung für besonderes Engagement in der närrischen Zeit: und genau so ist der Orden auch heute zu verstehen …
Antrag und Verleihung
Die Verdienstorden des KLN können auf Antrag eines Mitglieds des KLN an verdiente Karnevalisten verliehen werden. Anträge hierzu müssen bis spätestens 15. Oktober eines Jahres bei der Geschäftsstelle vorliegen. Der Vorstand entscheidet über die eingegangenen Anträge endgültig.
Zum Orden wird eine Urkunde gefertigt. Die Verleihung der Orden und der Urkunde erfolgt durch ein Präsidiumsmitglied oder durch einen beauftragten Vertreter. Für Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim KLN angelegt.
Die Kosten des Ordens mit Urkunde trägt der antragstellende Verein. Die Gebühren für Orden und Urkunde sind zeitgleich mit dem Ordensantrag auf das unten genannte Konto bei der Volksbank Mönchengladbach e.G. zu überweisen.
Die KLN-Mitglieds-Nr. und der Name des Ordensträgers sind auf dem Überweisungsträger zu vermerken.
Der Orden kann auch an Institutionen verliehen werden. Hier ist die Person, welche den Orden erhalten soll, anzugeben. Der Antrag zur Verleihung ist mit ausführlicher Begründung an die Geschäftsstelle des KLN einzureichen.
Orden und Voraussetzungen
An die nachfolgend aufgeführten Verdienstorden sind dei jeweiligen Voraussetzungen geknüpft. Vergleichen Sie hierzu bitte auch die aktuell gültige Ordenssatzung.
Verdienstorden in Bronze
Wird verliehen an Personen, an Personen, die sich nachweislich in hervorragender Weise Verdienste um das Brauchtum „Karneval“ erworben haben.
Verdienstorden in Silber
Wird verliehen an Personen, an Personen, die eine mindestens 11-jährige aktive Mitgliedschaft in einer Karnevals-gesellschaft/en nachweisen können und sich um das Brauchtum „Karneval“ verdient gemacht haben.
Verdienstorden in Gold
Wird verliehen an Personen, die eine mindestens 22-jährige aktive Mitgliedschaft in einer Karnevals-gesellschaft/en nachweisen können und sich um das Brauchtum „Karneval“ verdient gemacht haben.
Jugendverdienstorden
Wird verliehen an Personen, an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und mindestens 5-jähriger aktiver Tätigkeit, die sich um das Brauchtum „Karneval“ verdient gemacht haben.
Kosten
Die Kosten für Orden betragen z.Zt.
- Verdienstorden in Gold: 88,00 EUR
- Verdienstorden in Silber: 77,00 EUR
- Verdienstorden in Bronze: 66,00 EUR
- Jugendverdienstorden: 22,00 EUR
Stand: 10/2016
Ausschuss
Präsident
Karl Schäfer
Im Wiesengrund 10
41066 Mönchengladbach
Tel.: +49 (2161) 666131
Mobil: +49 (177) 4482320
Fax: +49 (2161) 821040