
Beirat (KLE)
Bernd-Michael Dressler
Breite Str. 14, 47551 Bedburg-Hau
Tel.: +49 (2821) 49200
Mobil: +49 (171) 4716721
Fax: +49 (2821) 453537

Beirat (NE)
Willi Feiser
Broicher Dorfstraße 75
41542 Dormagen
Tel.: +49 (2182) 6695
Mobil: +49 (176) 199 804 20
Fax: +49 (2182) 9094


Beirat (MG)
Jost Fünfstück
An der Rohrmühle 8, 41065 Mönchengladbach
Tel.: +49 (2161) 482266
Mobil: +49 (172) 877 030 7

Beirat (VIE)
Bernd Hohnstock
Bachstraße 303
41747 Viersen
Tel.: +49 (2162) 22221
Mobil: +49 (171) 3801212

Beirat (KR)
Jürgen Matz
Kronenstraße 75
47829 Krefeld-Uerdingen
Tel.: +49 (2151) 46752
Mobil: +49 (160) 99550060

Beirat (NE)
Marco Roeb
Wechselsaater Weg 2, 41812 Erkelenz
Tel.: 02164/ 49801
Mobil: +49 (177) 633 976 9

Beirat (MKV)
Bruno Wiessner
Von-Galen-Straße 40
41236 Mönchengladbach
Tel.: +49 (2166) 613603
Mobil: +49 (170) 5879667
Fax: +49 (2166) 613617

Ehrenrat
Lore de Vries
Kirchweg 20
47551 Bedburg-Hau
Tel.: +49 (2821) 9976611
Mobil: +49 (173) 5349030

Ehrenrat
Hajo Baumbach
Kaldenkichener Straße 3
41063 Mönchengladbach
Tel.: +49 (2161) 9028875
Fax.: +49 (2161) 9028874
Beirat
Der Beirat, der aus bis zu neun Personen besteht, berät und unterstützt den Vorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben. Mitglieder des Beirates dürfen nur Personen sein, die Mitglied eines ordentlichen Mitgliedes sind. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand längstens für die Dauer von vier Jahren berufen. Beiratsmitglieder können nach Ablauf der Amtszeit erneut berufen werden.
In den Beirat sind mindestens ein Mitglied aus den Dachverbänden der kreisfreien Städte und Kreise im Verbandsgebiet zu berufen.
Ehrenrat
Der Ehrenrat, der aus drei Personen besteht, berät und unterstützt den Vorstand in den durch diese Satzung vorgesehenen Fällen. Ihm obliegt darüber hinaus die Beilegung von Differenzen innerhalb des Verbands.
Mitglieder des Ehrenrates dürfen nur Personen sein, die Mitglied eines ordentlichen Mitgliedes sind. Die Ehrenratsmitglieder werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Ehrenrat verhandelt in nicht öffentlicher Sitzung und berät geheim. Vor Entscheidungen sind dem Antragsteller und dem Antraggegner Gelegenheit zur schriftlichen und mündlichen Stellungnahme zu geben.
Vorsitzender des Ehrenrates ist der Justitiar als Volljurist